Einahme - Überschussrechnung contra Bilanz

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Hier gibt es kein Wahlrecht, in welcher Form die Buchhaltung erfolgt sondern es gibt wie im Bericht erwähnt Gewinn - oder Umsatzgrenzen, ab wann bilanziert werden muss. Die Bilanz ist kostenintensiver was die Kosten beim Steuerberater anbelangt.
Hier wird erwähnt das bei der EÜR[Einahme - Überschussrechnung] bei der Anzahlung einer Leistung für eine Bauleistung oder auch Dienstleistung diese sofort versteuert wird. Bei der Bilanzierung werden Anzahlungen abgegrenzt und erst nach Fertigstellung des Projektes mit eingerechnet und fließen in den Gewinn ein.
Hier ist vor allem von der Seite der steuerlichen Anpassung für Zahlungen[Einkommenssteuer/Gewerbesteuer] und Vorauszahlungen des laufenden Geschäftsjahres Fingerspitzengefühl gefragt, damit bei Abschluß z. Bsp. eines Bauvorhabens mit dem dann zu erstellenden Jahresabschluss nicht Steuerzahlungen anstehen, die wirtschaftlich vernachlässigt wurden und zu Liquiditätsproblemen führen.

MR. HicHELP

Eingestellt am: 13.01.2014
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