Kassenbuch

Quelle: YouTube
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Wer nur über Rechnung arbeitet und keine Bargeschäfte tätigt, sollte vorallem bei Eintragungen ins Kassenbuch darauf achten, das Quittungen, die nicht den aktuellen Monat betreffen aber mit erfasst werden, immer auf den 01. des Abrechnungsmonat datiert werden, da ansonsten die Vormonate noch einmal einer Korrektur bedürften.

Weiterhin ist es sinnvoll, wenn nicht über eine Finanzamttaugliche Kasse abgerechnet wird,sich vom Steuerberater ein Kassenjornal erstellen zu lassen. Dabei wird auch immer der aktuelle Kassenbestand mit erfasst und dieser muss nicht erst errechnet werden, wenn die Buchführung noch per Papier erfolgt.

Bei mordernen Kassensystemen ist so eine Protokollierung schon vorhanden.

MR.HicHELP

Eingestellt am: 13.10.2013
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