Achtung Nachbesserungsrecht innerhalb der Gewährleistung!
Sollte zum Beispiel bei einem Hausbau, Haus - Sanierung, KFZ - Kauf Mängel auftreten muss dem Unternehmer die Möglichkeit auf Nachbesserung innerhalb der Gewährleistungsfrist eingeräumt werden. Wenn Sie die Reparatur anderweitig vorab vergeben, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Sollte der Unternehmer nicht auf die Forderung eingehen, nicht voreilig handeln. Vorallem alles schriftlich niederlegen. Eine Rechtsberatung oder sogar einen Anwalt immer dann ins Boot holen, wenn der Unternehmer auf das Nachbesserungsrecht nicht reagiert.
Fristen setzen und wie gesagt schriftlich verankern. Und immer schauen, was Sie da unterschreiben. Manche Unternehmen versuchen auch das Gewährleistungsrecht per Vetrag auszuhebeln. Zwischen Unternehmen und von Unternehmen zu privat ist dies laut Gesetz garnicht möglich, wird aber versucht, also immer wachsam bleiben. Der Schaden kann immens sein.
Mr. HicHELP

Silvio Weise / HicHELP
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09125 Chemnitz

