Wie großspurig waren die Versprechen der deutschen Regierung, betroffenen Unternehmern mittels Soforthilfe unter die Arme zu greifen, die im Zuge der Corona-Krise heftigste Umsatzeinbußen verzeichnen mussten und weiterhin müssen? Die Rede war von bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und für Unternehmen, mit bis zu 5 Angestellten. Bei bis zu 10 Angestellten gibt es bis zu 15.000 Euro, um die schwere Zeit zu überbrücken. Was zunächst vielleicht medial gut klingt, entpuppt sich im Kleingedruckten als etwas ganz anderes. Schauen wir uns das Paket mal genauer an.
Die Hilfsgelder der Bundesregierung dienen einzig und allein dazu, die gewerblichen Kosten der Betroffenen zu decken, insofern die Einnahmen dazu nicht mehr ausreichen. Dafür müssen diese aber auch nicht zurückgezahlt werden. Eine private Hilfe, wie beim Kurzarbeitergeld für Angestellte, ist für Selbstständige aber nicht drin. Außerdem decken die Hilfsgelder nicht tatsächlich alle Kosten ab. Hierzu mal ein einfaches Beispiel:
Herr Mustermann betreibt ein Restaurant in Berlin und zahlt dafür monatlich eine Miete von 10.000 Euro. Zudem hat er 5 Angestellte in seinem Restaurant. Da die Corona-Quarantäne jedoch vor allem Restaurants hart trifft und die Zeit zur Wiedereröffnung noch in den Sternen steht, kann man positiv gerechnet mit mindestens 2 Monaten Auszeit rechnen. In diesen zwei Monaten fallen allein 20.000 Euro Miete an. Gehen wir mal naiv davon aus, dass der gute Mann sonst keine weiteren Kosten hat, hat er nach den zwei Monaten 11.000 Euro Schulden, selbst wenn er die 9.000 bekommt. Allerdings sind die 9.000 nur für gewerbliche Kosten gedacht, insofern die Umsatzeinbußen mindestens 50% betragen, was wir bei einem Restaurant jedoch annehmen können. Dieser Mann hat also unverschuldet plötzlich 11.000 Euro Schulden an der Backe. Von seinen privaten Schulden ganz zu schweigen, denn ein Brot kann er davon immer noch nicht kaufen und die Miete, Strom etc. daheim muss er sich ebenfalls irgendwie borgen oder seine Ersparnisse angreifen. Ein anderer Selbstständiger, der vielleicht Kosten in Höhe von 500,00 Euro pro Monat hat und keine Einnahmen verzeichnet, bekommt aber auch die Hilfe (in diesem Fall 1.500,00 Euro = 3 Monate á 500,00 Euro). Dieser hat dann allerdings aus gewerblicher Sicht keine Schulden, da seine Geschäftskosten die 9.000 Euro nicht überschreiten. Gerechtigkeit ist was anderes.
Nun könnte man anmerken, dass die Regierung, genauer gesagt die KfW-Förderbank, Kredite vergibt, die für eine gewisse Zeit komplett tilgungs- und zinsfrei sind. Genauer gesagt, zahlt man 3 Jahre lang keine Rate und 10 Jahre kein Zinsen. Grundsätzlich ist diese Maßnahme besser als gar nichts, da über diesen Weg so manch ein Selbstständiger zumindest überleben kann. Allerdings haben Kredite einen entscheidenden Haken, sie müssen zurückgezahlt und entsprechend erwirtschaftet werden. Und das ist auch der Knackpunkt. Der Unternehmer muss sich verschulden, um sein Geschäft weiter zu betreiben. Je höher die monatlichen Kosten sind und je länger die Ausgangsbeschränkungen greifen, desto härter trifft es den Kreditnehmer. Am Ende muss der Gewerbetreibende an anderen Stellen sparen und vielleicht Mitarbeiter entlassen oder die Preise erhöhen, was wieder zu Lasten der Allgemeinheit geht.
Alles in allem lässt sich festhalten, dass die Soforthilfe der Bundesregierung besser als nicht ist, jedoch auch keine sonderlich tolle Leistung darstellt. Sie ist teilweise ungerecht, da sie limitiert und vielen Geschäftsmodellen nicht gerecht wird. Hätte man im Gegenzug beispielsweise die zu zahlenden oder gezahlten Steuern für eine gewisse Zeit erlassen, wäre die Hilfe deutlich großzügiger ausgefallen.
Marc Martin / unknownsoul.media
Am Ehrenmal 3
09221 Neukirchen
www.unknownsoul.de
Letztendlich verschieben sich Insolvenzen, ein verlangsamtes Sterben von Unternehmen. Die die es irgendwie schaffen haben einen zusätzlichen Kredit an der Backe. Durch Kedite ensteht Geld, heißt also auch gut fürs System da die Geldmenge weiter wächst mit der man jonglieren kann.