Sowohl bei einem handgeschriebenen als auch bei einem elektronisch erstellten Kassenbuch, das Kassenjournal vom Steuerberater erstellen lassen, dies erleichtert nachfolgende Korrekturen [übersehene Eintragungen], die so vom Steuerbüro vorgenommen werden können. Weiterhin erspart sich der Unternehmer die Errechnung des Kassenbestandes, dies erfolgt dann automatisch. Beim Führen des Kassenbuches immer die Bargeldabhebungen vom Konto in den Kassenbestand übernehmen, Entnahmen über Belege nachweisen. Privatentnahmen aus der Firmenkasse über das Kassenbuch ausweisen. Abrechnungen über Kassensysteme sollten mit Finanzamt tauglicher Technik, also mit Datenterminal ausgestattet sein. Die alt hergebrachte Registrierkasse hat ausgedient. ---- das war noch Buchhaltung von gestern und hat sich weiter verschärft. Für Rechnungen per Mail gilt eine Aufbewahrungspflicht. Die Archivierung kann beim Steuerberater vorgenommen werden.
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Silvio Weise / HicHELP
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