In einem aktuellen Fall geht es um das Honorar für eine Beratung, hier muss man sagen angebliche Beratung zu einem Vertragsrechtsfall. Der Anwalt wurde aufgesucht und ein Termin vereinbart um die Sachlage zu besprechen. Der Fall wurde angeschnitten, es war noch mehr dazu zu sagen aber vom Anwalt unterbrochen und dann mit allgemeinen Floskeln abgetan. Danach wurde noch das Thema Rechtschutzversicherungen angeschnitten und vom Anwalt kam das Résumé, hier wären doch Produkte verkauft worden, die nicht sehr sinnvoll sind. Kann man zustimmen aber dies war eben nur Geplänkel und hatte mit Beratung nichts zu tun. Unzufrieden mit der Vorgehensweise der Kanzlei wurde sich dann wieder getrennt. Die Kanzlei wollte dann ein Proformaschreiben aufsetzen, Kosten fabrizieren, zumindest aus Sicht des „ Mandanten“ ohne den Fall speziell zu schildern. Der „ Mandant“ hat dann über eine E-Mail der Kanzlei angemerkt, das Schreiben doch konkreter zu machen damit die genaue Sachlage sichtbar wird. Der bearbeitende Anwalt hat sich dann eine Einmischung in seine Arbeit verbeten und die Zusammenarbeit gekündigt. Heißt also Mitdenken von der Seite des „ Mandanten“ war nicht erwünscht.
Eine Rechnung wurde nachträglich doch noch gelegt. Diese traf ca. 8 Monate später ein. Das zeigt dass die Kanzlei am Überlegen war, die Rechnung zu erstellen. Vorab hat der Mandant nach Androhung der Rechnung erst einmal seinen Unmut per Mail geäußert. Danach tat sich sehr lange nichts. Jetzt wurde aktuell die Rechnung erstellt. Wie wehrt man sich nun gegen einen Anwalt? Mittels eines anderen Anwaltes? Möglich, sicher! Eine andere Möglichkeit wäre die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. In wie weit hier wirklich weitergeholfen wird, wird gerade geprüft.
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